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Viel Ärger mit Crossword Compiler I

Die Rätselstundenhomepage gibt es nun schon seit fast einem Jahr. Was aber von Anfang an gefehlt hat, war ein Kreuzworträtsel (mit Ausnahme des Weblinrätsels, das aber auch nicht mehr existiert, weil es nicht in die neu gestaltete Homepage integriert werden konnte). Das lag allerdings nicht daran, dass ich keine Kreuzworträtsel mag oder dass nicht danach verlangt worden wäre. Der Grund war einfach der, dass es kaum Generatoren zum Erstellen von Kreuzworträtseln gibt. Nach langem Suchen habe ich genau 3 gefunden: Crisscross, Arensus und Crossword Compiler.

Nach einigem Probieren habe ich mich dann für Crossword Compiler entschieden, vor allem deshalb, weil die erzeugten Kreuzworträtsel sehr leicht auszufüllen sind, was mir sehr wichtig war. Außerdem kann man jedes Detail sehr genau einstellen. Der Nachteil des Programms ist, dass es mit Abstand das teuerste der drei ist. Aber ich war davon überzeugt, dass es den Preis wert wäre.

Nachdem dann die Entscheidung für Crossword Compiler feststand, bin ich auf die Homepage des Programms, www.crossword-compiler.com gesurft und habe die Bestellseite aufgerufen. Für das Standardbündel, das neben dem Programm noch ein paar Extralisten beinhaltet, war ein Preis von 79 Euro angegeben. Wenn man versprach, maximal zweimal im Jahr mit dem Flugzeug zu verreisen, wurde einem ein Rabatt von 20% eingeräumt. Das kam mir zwar ein bisschen seltsam vor, aber da ich sowieso fast nur mit der Bahn verreise, habe ich mir den Nachlass natürlich gesichert.

Nachdem ich dann auf „Jetzt kaufen“ geklickt hatte, wurde mir ein Preis von 63,20 Euro (79 Euro – 20 %) angezeigt. Auf der nächsten Seite musste ich dann meine Adressdaten und die Kreditkartennummer eingeben. Ich bestelle eigentlich nur sehr ungern mit Kreditkarte, aber da ich kein PayPal habe und bei einer Überweisung ein Zuschlag von sage und schreibe 22 Euro angefallen wäre, habe ich mich dann doch für die Kreditkartenzahlung entschieden.

Nach einem Klick auf „Weiter zu Schritt 3“ bin ich dann auf die Seite mit der Bestellbestätigung gekommen, die ich mir, das muss ich ehrlich zugeben, gar nicht richtig durchgelesen habe. Für mich war ja alles klar. Der Preis stand fest und ich hatte meine Daten richtig angegeben. Nach einem weiteren Klick wurde die Bestellung ausgeführt und die Rechnung angezeigt. Dort stand dann allerdings nicht der Betrag von 63,20 Euro, mit dem ich gerechnet hatte, sondern 75,21 Euro. Nach dem ersten Schock habe ich mir die Rechnung dann mal näher angesehen und festgestellt, dass auf den ursprünglich genannten Betrag noch die MWST in Höhe von 19% drauf gerechnet wurde. Geworben wurde also mit dem Nettopreis und berechnet wurde der Bruttopreis 🙁

Da ich mich hintergangen fühlte, habe ich auf der Website nach dem Impressum gesucht, um mich bei dem Betreiber zu beschweren. Allerdings war mein Suchen vergeblich, denn auf der Website gab es kein Impressum, nur eine E-Mail-Adresse war angegeben. Ich habe dann an diese Adresse eine Mail geschickt und darum gebeten, nur den beworbenen Betrag von 63,20 Euro abzubuchen. Ich bekam dann Antwort von einem Herrn Jörg Winkler, der der Ansicht war, dass der Bestellvorgang ordnungsgemäß abgewickelt wurde und das alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt worden waren.

Irgendwie wollte mir nicht so recht einleuchten, warum alle anderen Internethändler in ihren Shops die Bruttopreise angeben müssen, nur der Vertrieb von Crossword Compiler nicht. Deshalb habe ich mich dann an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gewandt. Zwei Tage später bekam ich dann deren Antwort, die mir meine Einschätzung bestätigten, dass der Bestellvorgang nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach und sie dem Betreiber eine Abmahnung zustellen würden. Dafür sollte ich den Vorgang genau schildern und die beiliegende eidesstattliche Versicherung ausfüllen, was ich natürlich gerne tat 🙂

Gestern bekam ich nun leider die Auskunft von der Verbraucherzentrale, dass man in diesem speziellen Fall leider nichts machen könnte, da der Vertrieb von Crossword Compiler ihren Hauptsitz in den USA hat 🙁

Es fällt mir zwar schwer, aber die zuviel bezahlten 12 Euro verbuche ich dann mal als Lehrgeld. Ich werde in Zukunft jedenfalls noch besser bei Bestellungen aufpassen. Und den Leuten, die sich für Crossword Compiler interessieren, kann ich nur raten, sich genau über den zu zahlenden Endpreis zu informieren. Und sich vielleicht zu überlegen, ob nicht ein anderer Kreuzworträtselgenerator die Anforderungen auch erfüllt. Damit erspart man sich sicher einigen Ärger.

Zu den Erfahrungen, die ich mit der Software gemacht habe (leider auch zum größten Teil negativ), schreibe ich am Wochenende noch einen zweiten Blogeintrag.

3 Kommentare

  • Tobi

    Die Domain ist in den USA registriert, der Server steht in den USA, also warum sollte sich der Betreiber um deutsches Recht kümmern und den Brutto Preis hinschreiben oder ein Impressum haben? Muss er ja nicht. Bist du sicher das auf der Bestellseite nichts von der MwSt. stand? Man sollte eben lesen was man absendet. Die 20% Rabatt hast du ja auch dankend mit genommen und jetzt kommen 19% MwSt dazu, also hast du immer noch 1% gespart. Wegen 12€ würde ich nie so einen Aufstand machen, wenn du mal überlegst wie viel Zeit du da jetzt rein gesteckt hast ohne das es was gebraucht hast hast du damit doch nur noch mehr ein Minus Geschäft gemacht oder ist dein Stundenlohn so niedrig?

  • Cujo

    Deine Frage ist nicht ganz unberechtigt. Nur warum wird dann überhaupt die deutsche UST berechnet? Wenn du was in den USA bestellst, musst du ja normalerweise keine deutsche UST an die Lieferfirma bezahlen. Gut, man muss bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Aber ich denke, dass ist in diesem Fall nicht relevant.

    Wenn die Firma die deutsche UST berechnet und hoffentlich auch an ein deutsches Finanzamt abführt, muss sie sich doch auch an deutsches Recht halten, oder?

    Die 20% Rabatt waren übrigens im Gegensatz zur MWST auf der ersten Bestellseite erwähnt 😉

    Und wegen des Zeitaufwands: Erstens war der nicht so riesig und zweitens will ich halt andere davor bewahren, den gleichen Fehler zu machen, den ich gemacht habe.

  • somebody

    Vielen Dank zunächst für Ihren Beitrag von früher. Was mich nun interessieren würde, weil ich auch vor der Entscheidung für einen Rätselgenerator stehe, ist, ob die Mängel aus dem Artikel weiterhin bestehen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort vorab!

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